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   BSG, 14.10.1970 - 4 RJ 15/70   

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https://dejure.org/1970,11328
BSG, 14.10.1970 - 4 RJ 15/70 (https://dejure.org/1970,11328)
BSG, Entscheidung vom 14.10.1970 - 4 RJ 15/70 (https://dejure.org/1970,11328)
BSG, Entscheidung vom 14. Oktober 1970 - 4 RJ 15/70 (https://dejure.org/1970,11328)
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  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 14.10.1970 - 4 RJ 15/70
    Richtig ist schließlich die Entscheidung Berufungsgedes richts, daß der Kläger nicht deshalb berufsunfähig ist, weil es an seinem Wohnort oder in dessen näherer" täglich zu erreichender Umgebung keine für ihn geeigneten Arbeitsgelegenheiten gibt° Auch die Tatsache, daß der Kläger im eigenen Hause Wohnt, kann nicht als Hindernis für die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des Wohnortes gewertet werden (BSG 11. Dezember 1969 - GS 4/69 = BSG Bo, 167, 186; BSG21, 257>" ; }.
  • BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 29/63

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anforderungen an die Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.10.1970 - 4 RJ 15/70
    SGb 1969, 125 f"; 1970, 146)" Solche Überlegungen scheinen im Zusammenhang mit dem Wirkungs- und Verantwortungsbereich eines Posthalters naheliegend zu sein" Deshalb ist indessen der Kreis der dem Kläger zumutbaren Tätigkeiten nicht auf Beamtenpositionen oder entsprechende Anstellungen im öffentlichen Dienst eingeengt'° Eine Begrenzung der sogenannten Verweisungsberufe auf bestimmte Berufsgruppen oder Berufsschichten ist dem Gesetz fremd° Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die gesetzliche Definition des Begriffs der Berufsunfähigkeit (@ 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung -RVO-) grundsätzlich " a l l e Tätigkeiten" einbezieht und lediglich das Maß der Zumutbarkeit durch bestimmte Merkmale einschränkt (BSG 22, 265)° Dem Berufungsgericht ist ferner darin zu folgen, daß der Kläger die Eigenschaften, die er als Posthalter gezeigt hat, auch künftig mit Erfolg.
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